... ist die Erstellung nach §53 UrhG erlaubter Privatkopien ungeschützter CD´s / DVD´s.
... ist nach wie vor das Anfertigen erlaubter Privatkopien kopiergeschützter CD´s / DVD´s in der Schweiz und in EG-Ländern, die noch kein neues Urhebergesetz verabschiedet haben (zB Frankreich). Hier ist im Rahmen der dort gültigen Gesetzte auch die Nutzung der unter "Illegal" genannten Tools zulässig.
... ist auch die legale Nutzung sämtlicher legaler CD- / DVD-Kopien, die vor dem 13.09.2003 angefertigt wurden.
Illegal...
... ist die Nutzung von Internet-Tools wie SmartRipper, DVD Decryptor, DVD Decoder oder CladDVD, die den Kopierschutz knacken und CD- / DVD-Kopien auf der Festplatte Ablegen.
... ist die Nutzung sogenannter Echtzeit-Entschlüsseler wie DVD43 oder AnyDVD (teilweise Freeware), mit deren Hilfe man kopiergeschützte CD´s / DVD´s mit jeder CD- / DVD-Kopiersoftware kopieren kann.
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veni vidi vici vici vici vici AUDI 200 Turbo
Dabei seit: 27.03.2002
Herkunft: Thüringen und nun Hessen
Desweiteren sind alle Programme illegal, deren einziger Zweck es ist, kopiergeschützte CD/DVD zu kopieren. Darunter fällt auch CloneCD.
__________________ Es sei dem Lande Thüringen beschieden, dass ihm niemals mehr im wechselnden Geschehen diese Sterne untergehen.
Das Recht, die Freiheit und der Frieden. (Ricarda Huch, 1946)
Dabei seit: 27.03.2002
Herkunft: Thüringen und nun Hessen
CloneDVD kann soviel ich weiß keine kopiergeschützten DVD kopieren, dazu braucht man ein spezielles Plugin.
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Genau das Selbe ist mit der neuen Version von Nero 6 man benötigt auch ein Plugin um zum Beispiel Video-CD´s herzustellen und dieses Plugin bekommt man desweiteren nur mit einem Original CD-Key!
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Dabei seit: 25.03.2003
Herkunft: Regierungskreis Mittelfranken im Königreiche zu Bayern
Zitat:
dieses Plugin bekommt man desweiteren nur mit einem Original CD-Key!
gesetzt dem Fall, jmd will sich das Teil mit ner falschen Serial holen, wie will Ahead den Unterschied zu ner Originallizenz feststellen??? Wenn sich das Nero als "registrierte" Vollersion auf dem Ahead-Download Server authentifiziert kann doch keiner feststellen, ob das jetzt ne Originale Serial ist oder eine gecrackte...
__________________ Nichts ist für die Ewigkeit...findet euch damit ab...
Dabei seit: 21.02.2004
Herkunft: Überall und Nirgendwo!
und die haben auch sicherlich "listen" von orginal serials und sicher auch welche von den illegalen! bein ner firma wie ahead ist das doch sicher so, da die doch damit ihr geld machen!
__________________
Zitat:
Jesus war der Oberkiffer vor dem Herrn.
Zitat:
Jesus und seine Jünger - Das war die erste offizielle Kifferkommune.
Dabei seit: 02.12.2001
Herkunft: Hoch im Norden, tief im Nebel
Außerdem sperren sie alle illegalen Keys, die man immer wieder im Internet findet. Ein Update ist also nicht mehr möglich.
Allerdings machen das alle Firmen so.
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BigB's Editorial-Pfleger
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Manchmal wenn Sie schläft bin Ich der Regen,
der auf Sie hernieder fällt.
Und manchmal wenn Sie schläft riecht Ihr Haar,
wie frisch gefallenes Laub.
Manchmal wenn Sie schläft fällt weiter der Regen,
und so braucht Sie nicht zu weinen.
Manchmal wenn Sie schläft fällt weiter das Laub,
und so braucht Sie nicht zu fallen.
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Hi
Ich hab eine Frage:
Dürfen Straftäter die gegen z.b. das Urheberrechtsgesetz verstoßen, auch in andere Länder verfolgt werden?
(Dann hätte mein Kumpel extreme Probleme)
Dabei seit: 27.03.2002
Herkunft: Thüringen und nun Hessen
Naja innerhalb der EU sicher und bei anderen Staaten die ein entsprechendes Abkommen haben sicher auch.
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Hallo
Habe mal eine Frage. Also Kopierprogramme sind ja verboten, die den Kopierschutz aufheben. Habe noch von damals any DVD vor dem Urhebergesetz gekauft. Jetzt wollte ich any DVd nur den Reg Code nicht die Sofware bei ebay verkaufen mit dem Vermerk in deutschland nicht erlaubt wegen dem neuen Urhebergesetz nur in der Schweiz erlaubt...... Jetzt bekam ich ein schreiben
von Anwalt Anzeige wegen Verstoß des UG. 1000 Euro zahlen und unterschreiben das ich solch Software nicht mehr anbiete sonst bis zu 10000 Euro bzw bis 3 Jahre Haft. Was haltet ihr davon?
Dabei seit: 27.03.2002
Herkunft: Thüringen und nun Hessen
Bloß nicht drauf eingehen. Und die Sache sofort dem eigenen Anwalt vorlegen.
Kein Anwalt kann irgendeine Geldstrafe festlegen, das geht nur per Urteil.
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wegen illegaler Verbreitung von Vorrichtungen (Clone CD und Any DVD Lizenzschlüssel) zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen u.a.
Sehr geehrter Herr xxxx,
in der vorbezeichneten Angelegenheit haben uns die oben aufgeführten führenden Unternehmen der deutschen Musikindustrie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs entstehen unseren Mandantschaften jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe. Um solche Vervielfältigungen zu verhindern, setzen unsere Mandantschaften Kopierschutztechnologien ein.
Eine Umgehung dieser Kopierschutztechnologien, z.B. durch Einsatz spezieller Umgehungswerkzeuge, ist seit dem 13.09.2003, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, untersagt. Die neu geschaffene Vorschrift des § 95 a UrhG verbietet das Angebot, die Verbreitung und den Einsatz solcher Umgehungswerkzeuge, z. B. von Software oder Hardware, die eine Umgehung des eingesetzten Kopierschutzes ermöglicht. Ebenso untersagt sind bloße Anleitungen und Hinweise zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, z.B. durch Kombination verschiedener Software- oder Hardware-Tools.
1. Unsere Mandantschaften haben in Erfahrung gebracht, dass Sie unter dem Benutzernamen trojanus2212 bei dem Internet-Auktionshaus eBay.de das Umgehungswerkzeug Clone CD und einen Any DVD Lizenzschlüssel wie folgt zum Verkauf angeboten haben:
Alleiniger Zweck der Software Any DVD ist es, in Kombination mit Programmen, die – für sich genommen – nicht in der Lage wären, kopiergeschützte Medien zu vervielfältigen, eine sonst nicht vorhandene Funktion zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu schaffen und dadurch die Vervielfältigung kopiergeschützter Medien zu ermöglichen.
Die Software Clone CD ermöglicht es, kopiergeschützte Medien unter Umgehung des darauf eingesetzten Kopierschutzes zu vervielfältigen.
2. Dadurch, dass Sie dieses Umgehungswerkzeug anbieten bzw. anderen die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ermöglichen, verstoßen Sie gegen §§ 95 a III, 85 UrhG und sind unseren Mandantschaften daher gemäß §§ 97, 101 a UrhG zur Unterlassung verpflichtet.
Dabei ist unerheblich, ob es im vorliegenden Fall tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist. Nach § 95 a Abs.3 UrhG ist bereits das bloße Angebot illegaler Umgehungswerkzeuge verboten (vgl. Wandtke/Bullinger, Ergänzungsband zum Praxiskommentar UrhG, § 95 a Rdnr.75). Das Gesetz macht hierbei keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Angeboten. Auch als Privatmann sind sie daher zur Unterlassung verpflichtet.
eBay selbst weist in den Auktionsbedingungen auf die Unzulässigkeit der Einstellung derartiger Angebote hin. Selbst wenn sie sich trotzdem nicht bewusst waren, gegen das Urheberecht zu verstoßen, besteht der vorliegende Unterlassungsanspruch. Er ist vollkommen verschuldensunabhängig (Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz, § 97 Rdnr. 35).
Mögliche Ansprüche auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadenersatz bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Darüber hinaus können diese gravierenden Rechtsverletzungen – sollten Sie zu gewerblichen Zwecken und gewerbsmäßig handeln – als Straftat gemäß § 108 b UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.
Einen Auszug aus den eBay-Auktionsbedingungen sowie dem Bundesgesetzblatt mit den einschlägigen Vorschriften haben wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
3. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte haben wir Sie aufzufordern, die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis
Donnerstag, den 17.06.2004, 14.00 Uhr,
ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten.
Die vorliegende Frist ist angemessen, da unsere Mandantschaften ein Recht auf sofortige Unterlassung Ihres rechtswidrigen Verhaltens haben. Bis zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch Sie.
4. Sowohl unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 97 UrhG als auch – verschuldensunabhängig – aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 677, 670 BGB haben unsere Mandantschaften Anspruch auf Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Kosten in Höhe einer 7,5/10 Geschäftgebühr gemäß § 118 I Nr. 1 BRAGO zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 15/10 gemäß § 6 BRAGO für die Vertretung mehrerer Auftraggeber.
Der angesetzte Gegenstandswert von EUR 10.000,00 ist angemessen. Er orientiert sich gerade nicht am Wert der verkauften Software, sondern bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse unserer Mandantschaften. Diesen entstehen durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe, die durch Umgehungswerkzeuge, wie das von Ihnen vertriebene, gerade erst ermöglicht werden. Die Ton- und Bildträger unserer Mandantschaften sind wegen des eingesetzten Kopierschutzes nur noch mittels derartiger Umgehungswerkzeuge zu vervielfältigen. Mit einem einzigen Umgehungswerkzeug, dass sich weiter im Umlauf befindet, kann eine unbegrenzte Anzahl illegaler Kopien hergestellt werden.
5. Sollte die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit haben. Wir werden unseren Mandantschaften daraufhin zur Durchsetzung Ihrer Unterlassungsansprüche empfehlen, umgehend bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.
Gegen andere Anbieter von Umgehungswerkzeugen wurden bereits einstweilige Verfügungen erwirkt.
6. Abschließend weisen wir nochmals darauf hin, dass Ihr Verhalten strafbar sein kann. Unsere Mandantschaften behalten sich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Hügel
Rechtsanwalt
Unterlassungserklärung
Hiermit verpflichtet sich Name , Straße,ort, gegenüber den Unternehmen BMG Deutschland GmbH, BMG Berlin Musik GmbH, edel records GmbH, edel media & entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH,
1. es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) zu unterlassen,
das Umgehungswerkzeug Clone CD und Any DVD sowie Lizenzschlüssel hierfür zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
insbesondere über das Internet-Auktionshaus eBay.de zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen,
2. den oben aufgeführten Unternehmen die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Waldorf und Kollegen, Beethovenstr. 12, 80336 München entstandenen Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 10.000,00 in Höhe einer 22,5/10 Rechtsanwaltsgebühr gem. §§ 118 I Nr. 1, 6 BRAGO zzgl. Auslagenpauschale (insgesamt EUR 1.113,50) zu erstatten
Dabei seit: 27.03.2002
Herkunft: Thüringen und nun Hessen
Eigenen Anwalt einschalten und das Prüfen lassen denn ich vermute ganz stark das ist eine pure Einschüchterung. Und auf jeden Fall nicht zahlen. Das Angebot solltest du aber auf jeden Fall bei Ebay rausnehmen.
Und wenn ich das so sehe: Ich hätte Jura studieren sollen, damit macht man das große Geld. Nur leider studiert jeder Depp heutzutage Jura.
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Das Recht, die Freiheit und der Frieden. (Ricarda Huch, 1946)
Dabei seit: 19.03.2004
Herkunft: Bernau bei Berlin
Vor allen Dingen solltest du sehr schnell handeln, denn die Frist, die gestellt wurde, läuft in einer Stunde ab.
Ich halte das ganze auch bloß für eine Abschreckaktion, aber man kann sich da leider nie sicher sein.
Ansonsten kann ich CMW nur zustimmen:
sofort den eigenen Anwalt kontaktieren, wenn man denn einen hat.
__________________ Prinzip des Respekts
Jedes Ding hat seine eigene Verbindung zur Welt.
Prinzip der Geduld
Die Welt ist zu groß um sie an einem Tag wieder auf zu bauen.
Prinzip des Mitgefühls
Du gewinnst mehr, wenn Du das Leben anderer verbesserst als Dein eigenes.
Angebot wurde schon rausgenommen. Habe am Montag Termin bei Anwalt mal schauen. Habe mich aber schon selbst mal schlau gemacht. Key darf man anbieten, weil er ja ohne Programm nicht funzt und das programm ist ja verboten. Hätte ich auch die Software angeboten waäre das was anderes gewesen. Ich halte euch auf jedenfall auf dem laufenden.
Dabei seit: 27.03.2002
Herkunft: Thüringen und nun Hessen
Ja das wäre nett, mich würde echt interessieren wie es weitergeht.
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Das Recht, die Freiheit und der Frieden. (Ricarda Huch, 1946)
@Plop04:
Durchgelesen und festgestellt, daß alle drei Seiten nicht korrekt gehandelt haben.
- Das Verhalten der Anwaltskanzlei ist doch mehr als fragwürdig.
- Ich wußte, warum ich kein Ebay mache, so, wie die ihre Daten durch die Gegend schleudern...
- Wer halt CloneCD oder ähnliches nach der Gesetzesänderung anbietet, der hat nunmal Pech gehabt, die Programme sind halt jetzt in D illegal.
@Mister Hack:
Das der Verkauf von Umgehungstools verboten ist haben wir bereits geklärt. Das Vorgehen der Gegenseite ist jedoch schon aus kartellrechtlicher Sicht mehr als nur fragwürdig. Bildung einer privaten Rechtsverfolgungsgemeinschalft in Deutschland
Macht also ein Fehlverhalten auf beiden Seiten - bleibt nur noch die Frage offen zu welchen Ergebnis man bei folgender Rechnung kommt:
Dabei seit: 02.12.2001
Herkunft: Hoch im Norden, tief im Nebel
Intereessantes über legalität von Privatkopien kopiergeschützter Audio-CDs.
Ich habe mal den Bundes-Phonoverband angeschrieben und folgendes als Antwort per Mail bekommen:
Zitat:
Rein rechtlich ist es so, dass die Umgehung einer wirksamen technischen
Maßnahme verboten ist. Sollte es Ihnen ohne die Umgehung des Kopierschutzes
möglich sein, das Produkt zu kopieren, etwa weil der Kopierschutz nicht
funktioniert (ohne dass Sie eine besondere Software oder ähnliches
einsetzen), so ist die Kopie (zum privaten Gebrauch) zulässig.
D.h. wenn der Kopierschutz nicht wirksam ist, da z.B. die Autostart-Funktoin von Windows ausgeschaltet ist oder das Abspiellaufwerk von Haus aus durch die Firmware den Kopierschutz "ignoriert", dann ist so eien Privatkopie legal.
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Manchmal wenn Sie schläft bin Ich der Regen,
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Nur leider legen die oben aufgeführten Musikkonzerne unwirksame Kopierschutztechniken nicht als unwirksam aus. Aus meiner technischen Sicht kann es keine kopiergeschützten „echten“ Audio-CDs geben, da die Spezifikationen von Philips und Sony dies nicht vorsieht. Jede Veränderung an der Datenstruktur einer Audio-CD würde gegen die sogenannte Red-Book-Spezifikation verstoßen. Dort wird der Standart für Audio-CDs festgelegt, jedoch ist hier kein Kopierschutz vorgesehen.
Da die Musikkonzerne die Daten der Audio-CD nun absichtlich verändern, kann von einer echten Audio-CD nicht mehr die Rede sein.
Um noch einmal zur „legalen“ Privatkopie zu kommen – nahezu jeder Kopierschutz greift Hardwareseitig („verwirrt“ das Laufwerk). Sollte dein PC-Laufwerk eine kopiergeschützte CD „frei“ lesen können (ohne „besondere“ Software!) und du würdest eine digitale Kopie mit einen legalen Kopierprogramm erstellen, so würde die Musikindustrie dies 99,9% als umgehen des Kopierschutzes auslegen. Alleine eine Kopier über den analogen Weg (Soundkarte analog rein) stellt eine ungewollte Gesetzeslücke dar. http://www.mdr.de/hier-ab-vier/guter-rat/979456.html
Am besten ist es immer noch, den kopiergeschützten Plastikmüll einfach im Laden stehen zu lassen. Es gibt immernoch genügend CDs die ohne Kopierschutz daherkommen.
__________________ Ein guter Zuhörer zu sein ist nicht so leicht, wie es scheint. Längere Zeit interessiert dreinzublicken ermüdet die Augenbrauen ungemein.
Frage: es gibt programme die kopiegeschützte CD´s aum rechner abspielen und gleichzeitig eine analoge aufzeichnung machen (der verlust ist praktisch net hörbar...), dann hat das prgramm zugriff auf ne internet datenbank und man muss nur die CD isbn eingeben und kann dann das programm die ~.wav datei schneiden lassen... hat man also wav und kann damit brennen ohne kopierschutz, nach deutschem recht gehts aber das prog hat nur 2 zwecke:
1. kopieschutz umgehen
2. schallplatten digitalisieren
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Das ist richtig! Es wurde ein Gesetz verabschiedet, welches derart verwirrend ist, das selbst Gerichte noch die genaue Bedeutung erörtern müssen. Diese Grauzone wird von der Musikindustrie jedoch hemmungslos ausgenutzt um die „Grauzonengänger“ mit massiven und nach menschlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbaren Gebühren für eine Abmahnung einzuschüchtern. Alleiniger Zweck dieser Abmahnungen ist es nach meinen Empfinden die weltfremde Rechtsvorstellung dieser Musikindustrie auf die Bevölkerung zu projizieren – unabhängig von deren tatsächliche Rechtsgrundlage.
Dabei seit: 02.12.2001
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Zitat:
Original von Plop04
Sollte dein PC-Laufwerk eine kopiergeschützte CD „frei“ lesen können (ohne „besondere“ Software!) und du würdest eine digitale Kopie mit einen legalen Kopierprogramm erstellen, so würde die Musikindustrie dies 99,9% als umgehen des Kopierschutzes auslegen.
Laut der eMail vom Phonoverband eben NICHT! ICH habe ja nix umgangen, Ich habe mir nur eine Original-CD geholt und sie auch gewohnheitsmäßig in den PC reingetan, um ein Backup für mcih herzustellen. Die CD soll kopiergeschützt sein, jedoch macht das eminem Brenner nichts aus und er ließ mich problemlos eine Kopie anlegen. Eben deswegen habe ich den Phonoverband angeschrieben, um für mich diese Frage zu klären. Falls diese irgendwann ncoh mit Vorwürfen ankommen sollten, dann habe ich immer noch die Antwort vom Phonoverband, in welcher mir meine Situation als legal geschildert wird! Wenn DIE es mir erlauben, dann mache ich es auch, weil ich meine Originale schone, denn ich bezahle schließlich Geld dafür und möchte auch möglichst lange etwas davon haben.
@hasi
Nun ja, Ich mag nun mal Blind Guardian und habe z.Z. einfach nciht das Geld, um den USA-Import von "Live" (ohne Kopierschutz) zu bezahlen.
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na doll nen gesetz was selbst die juristen net verstehen...
also kann man schön so brennen obwohl das nicht viel mehr aufwand macht als einfach zu cracken... lol da kann man ja auch gleich die kopierschutz systeme wecklassen wenn man doch noch kann...
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